Spiel- und Platzordnung
Die Spielordnung regelt den Sportbetrieb auf der Anlage des TC Blau-Gelb. Alle Mitglieder
sind gehalten, sich mit der Spielordnung vertraut zu machen und ihre Bestimmungen
einzuhalten. Die Bestimmungen der Spielordnung können im Einzelfall durch Anordnungen
des Vorstand oder des Sportwarts ergänzt werden.
§ 1 Spielbetrieb
Für die Abwicklung des Spielbetriebs ist der Sportwart verantwortlich. Ihm obliegt
insbesondere die Aufsicht des Spielbetriebs und die Aufstellung der Mannschaften. Ihm
obliegt die Steuerung und Organisation des Mannschaftstrainings im Erwachsenen- und
Jugendbereichs durch die Tennisschule TKS. Er ist für die Ausrichtung der
Clubmeisterschaften verantwortlich. Der Sportwart ist befugt, Entscheidungen bezüglich der
Auslegung der Spielordnung zu treffen, soweit eine unverzügliche Entscheidung im Einzelfall
erforderlich ist. Bei Abwesenheit des Sportwarts wird er von anwesenden
Vorstandsmitgliedern vertreten.
§ 2 Allgemeiner Spielbetrieb
(1) Bei der Platzbelegung sind erwachsene Mitglieder gegenüber jugendlichen Mitgliedern,
vorbehaltlich der Regelungen in den Absätzen 3 und 4, bevorrechtigt. Der Vorstand kann
jugendliche Mitglieder Erwachsenen gleichstellen, wenn dies im Einzelfall geboten ist.
(2) Der Vorstand bestimmt Platz 9 zum Jugendplatz. Auf diesem Platz sind Jugendliche
bevorrechtigt. Ist dieser Platz allerdings nicht belegt, können Erwachsene ihn für eine
Spielzeit belegen, wenn sie ihr Spiel sofort beginnen.
(3) Jugendliche können bis 18:00 Uhr zu den gleichen Bedingungen wie Erwachsene alle
Plätze belegen und dürfen nicht vor Ablauf der regulären Spielzeit abgelöst werden. Montag
bis Freitag ab 18:00 Uhr gilt einschränkend: Erwachsene sind auf den Plätzen 1-8 und 10
bevorrechtigt und können bei voller Platzbelegung Jugendliche vor Ablauf der regulären
Spielzeit ablösen.
(4) Auch Jugendliche mit Erwachsenen sind grundsätzlich auf allen Plätzen gleichberechtigt.
Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr gilt einschränkend, dass Jugendliche mit Erwachsenen bei
voller Platzbelegung nur dann gleichberechtigt sind, sofern nicht mehr als zwei Plätze von
Jugendlichen mit Erwachsenen gleichzeitig belegt sind.
(5) Der Vorstand beschließt des Weiteren, dass die Plätze 7, 8 und 10 zu Trainingszwecken
belegt werden können. Die Trainingszeiten sind für jeden sichtbar an der Stecktafel
ausgehängt.
Tennis-Club Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V., Rastenweg 41, 53227 Bonn
Stand: 2011
(6) Der Vorstand entscheidet über Platzreservierungen für besondere Zwecke und gibt dies
durch Aushang bekannt.
(7) Die Spielzeit beträgt für Einzelspiele 60 Minuten und für Doppelspiele 75 Minuten
§ 3 Platzbelegung
(1) Die Platzbelegung erfolgt durch Stecken des Mitgliedsausweises bzw. der Gästekarte an
der Stecktafel am Clubhaus. Dabei sind folgende Regeln zu beachten:
a. Es darf nur von persönlich anwesenden Mitgliedern gesteckt werden, die
Benutzung fremder Ausweise ist unzulässig
b. Belegungen auf den Plätzen 1 - 10 müssen stets an nächstbereiter Stelle
erfolgen
c. Der Beginn der Spielzeit ist an der Stecktafel einzustellen
d. Ablösungen müssen pünktlich nach Ablauf der Spielzeit. Spieler, die nicht
rechtzeitig ablösen, müssen hinter den nachfolgenden Spielern zurücktreten
e. Abgelöste Spieler sind verpflichtet, unverzüglich ihre Ausweise bzw. die
Gästekarte aus der Stecktafel herauszunehmen, die Karten der ablösenden
Spieler in die oberste Reihe zu stecken und die Uhr auf den Zeitpunkt der
Ablösung einzustellen. Nachfolgend gesteckte Karten sind in die jeweils höhere
Reihe zu stecken.
(2) Werden Plätze ohne Stecken des Ausweises belegt, kann jedes spielinteressierte
Mitglied die unverzügliche Räumung des Platzes verlangen.
(3) Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Hinweisen an der Stecktafel, die als Bestandteil
dieser Spielordnung zu beachten ist.
§ 4 Platzreservierungen
Über Platzreservierungen für besondere Zwecke (z.B. Training, Mannschaftsspiele)
beschließt der Vorstand. Die abgestimmten Termine werden durch Aushang bekannt
gegeben. Für Medenspiele, allgemeine Clubturniere und abgestimmte Sportveranstaltungen
können erforderlichenfalls Plätze reserviert werden. Hierzu wird über einen Aushang
informiert.
§ 5 Wettkämpfe
(1) Der Vorstand beschließt die Anzahl der an den Meisterschaften teilnehmenden
Mannschaften. Der Sportwart stellt die Mannschaften grundsätzlich entsprechend den
Ranglisten auf. Die Termine der Medenspiele werden durch Aushang bekannt gegeben.
Tennis-Club Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V., Rastenweg 41, 53227 Bonn
Stand: 2011
(2) Freundschaftsspiele auf der eigenen Anlage bedürfen der Zustimmung des
geschäftsführenden Vorstands.
§ 6 Clubmeisterschaften
Der Club richtet jährlich Clubmeisterschaften für Erwachsene und Jugendliche aus. Der
Termin wird vom Vorstand festgelegt. Die Ausschreibung der Clubmeisterschaften erfolgt
durch den Sportwart. Teilnahmeberechtigt sind alle Clubmitglieder, soweit sie nicht für
andere Vereine zu Meisterschaftsspielen gemeldet sind. Grundlage der Setzliste ist die
Rangliste.
§ 7 Gastspieler
Die Benutzung der Anlage durch Gäste von Clubmitgliedern setzt den vorherigen Erwerb
einer Gastkarte durch das gastgebende Clubmitglied voraus. Die Gastkarte gilt für eine
Spielzeit. Die Preise und die Verkaufsmodalitäten für Gastkarten werden vom Vorstand
festgesetzt. Spiele mit Gästen sind zu folgenden Zeiten möglich: montags bis freitags bis 17
Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig, sofern alle Plätze für den allgemeinen
Spielbetrieb zur Verfügung stehen. Es darf jeweils nur ein Platz mit Gästen belegt sein.
Abweichungen hiervon sind mit Zustimmung eines Vorstandsmitglieds zulässig.
§ 8 Tenniskleidung
Die Plätze dürfen nur in Tenniskleidung und mit Tennisschuhen benutzt werden.
§ 9 Platzverweise
Der Sportwart - und bei seiner Abwesenheit jedes Mitglied des Vorstandes oder des
Spielausschusses - kann bei groben Verstößen gegen die Spielordnung oder wegen grober
Unsportlichkeit Platzverweise aussprechen. Gegen die Verhängung von Platzverweisen
kann das betroffene Mitglied innerhalb einer Woche beim Vorstand Beschwerde einlegen.
Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.
Bonn, den 07.09.2011
Der Vorstand