Beitragsordnung
§ 1
1. Der Jahresbeitrag für aktive Mitglieder beträgt für:
1.1. Erwachsene, Erstmitglied 250,00 €
1.2. Erwachsene, Zweitmitglied 165,00 €
1.3. Azubis/Studenten 19 - 27 Jahre 140,00 €
1.4. Jugendliche bis 10 Jahre 50,00 €
1.5. Jugendliche 11 - 14 Jahre 70,00 €
1.6. Jugendliche 15 - 18 Jahre 100,00 €
Der Jahresbeitrag für inaktive Mitglieder beträgt: 50,00 €
2. Maßgebend für den Mitgliedsbeitrag sind jeweils die Verhältnisse am 1. Januar des Jahres.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Beitrages gemäß 1.3 sind dem Vorstand
jeweils bis zum 01. März nachzuweisen; andernfalls entfällt die Ermäßigung. Der Vorstand
entscheidet, ob die Voraussetzungen gegeben sind.
3. Im Falle der Umwandlung einer inaktiven in eine aktive Mitgliedschaft sind die sich im Abs. 1.
genannten Beiträge für das ganze Jahr zu zahlen.
Sonstige Gebühren:
Rückbuchung zu Lasten des Vereins 5 € (wenn nicht vom Verein zu vertreten)
Zahlung gegen Rechnung 5 €
Verzug um mehr als 14 Wochentage 5 €
Je angefangene weitere 14 Wochentage 5 €
Bei Verzug um mehr als 36 Tage Kosten des Mahnverfahrens
§ 2
Die Beiträge sind spätestens zum 31. März des laufenden Geschäftsjahres fällig und
müssen dem Vereinskonto bis spätestens zum 15. April des laufenden Geschäftsjahres
gutgeschrieben worden sein (§ 8 Satzung), sie werden im Lastschriftverfahren eingezogen.
Die Abnahme von Verzehrbons wird für aktive Mitglieder unter 1.1 - 1.3. in Höhe von 80,00 €
festgesetzt und wird mit dem Beitrag eingezogen. Die Bons werden zum Saisonbeginn
ausgehändigt.
§ 3
Über Stundung, Ermäßigung oder Befreiung von Zahlungsverpflichtungen nach dieser
Beitragsordnung, sowie über den Verzicht auf rückständigen Zahlungen entscheidet der Vorstand
(§ 8 Satzung).
§ 4
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Beitragsordnung ist Bonn.
§ 5
Die Beitragsordnung ist von der Mitgliederversammlung 2012 beschlossen.