Verzehrbons
Gemäß unserer Beitragsordnung ist jedes aktive erwachsene Mitglied (ab 18 Jahre) verpflichtet, eine Verzehrbon-Karte im Wert von 80,00 € zu erwerben. Die Ausgabe erfolgt jeweils ab Saisonbeginn bei der Gastronomie an der Theke.
Die in der Karte abgedruckten einzelnen Bons sind nur für den Verzehr von Speisen und Getränken im Clubhaus einsetzbar und dienen einer Umsatzsicherung der Clubhauspächter in der Sommersaison. Deshalb soll die Einlösung auch möglichst bis Saisonende erfolgen. Ausnahmen können nur zugelassen werden bis zum 15. Dezember des Jahres.
Eine spätere Annahme von Bons ist wegen Jahresabschlussarbeiten ausgeschlossen. Bis dahin nicht eingelöste Bons verfallen. Warten Sie deshalb im eigenen Interesse nicht zu lange mit dem Umsatz der Verzehrbons.